Schwangere und stillende sollten im Sinne des vorsorglichen Schutzes von Mutter und Kind keine Bleichtherapie durchführen. Sofern eine Allergie gegen Inhaltsstoffe des Bleichgels besteht, sollten die Zähne nicht aufgehellt werden. Sie sollten ein gesundes, suffizient versorgtes Gebiss und gesundes Zahnfleisch haben. Ihr Zahnarzt wird Sie dies bezüglich genau untersuchen.
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